Additional information
by Benjamin Rosskopf (Author)
Die Moglichkeit, Schulerzeitungen zu erstellen und zu publizieren, wird den Schulerinnen und Schulern deutscher Schulen nicht zuletzt durch die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG gewahrt. Obwohl diese Grundrechte durch das absolut geltende Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG geschutzt werden, finden sich in den Medien mitunter Falle, in denen von einem angeblichen Verstoss gegen diese Schutznorm berichtet wird. Dabei wird jedoch regelmassig ubersehen, dass die Schulerzeitung - anders als sonstige Druckwerke - aus dem Bereich des staatlich verantworteten Schulwesens stammt und das Zensurverbot daher womoglich bei Schulerzeitungen nicht vollumfanglich zur Anwendung kommt. Die vorliegende Arbeit widmet sich dieser bislang vernachlassigten Thematik und untersucht mogliche Gestaltungsformen von Schulerzeitungen (Schulerzeitungsmodelle) im Hinblick auf ihre schul- und verfassungsrechtliche Rechtmassigkeit anhand der Regelungen in den verschiedenen Landesschulgesetzen und -ordnungen. Der Autor zeigt etwaige Schwachstellen in den entsprechenden Normen auf, bildet Vorschlage zu deren Verbesserung und Erganzung und entwickelt eine fur alle Bundeslander gleichermassen geltende Musterklausel fur den Bereich der Schulerzeitungen.