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by Eberhard Schmidt-Assmann (Author)
Dogmatik soll die Vorhersehbarkeit der Rechtsanwendung sichern und zugleich die notwendigen Anpassungsleistungen des Rechtssystems in Bahnen lenken. Mit beidem dient sie elementaren rechtsstaatlichen Forderungen nach Rechtssicherheit, Wirksamkeit des Rechts und Rationalitat. Eberhard Schmidt-Assmann untersucht das beispielhaft in vier zentralen Bereichen der verwaltungsrechtlichen Dogmatik: fur die Lehre von den Rechtsquellen, den Handlungsformen, den Rechtsschutz und fur das Verwaltungsorganisationsrecht. Engfuhrungen der uberkommenen verwaltungsrechtlichen Methode sind aufgezeigt, Reformnotwendigkeiten herausgearbeitet. Besonderer Wert ist auf die Einbeziehung des Unionsrechts gelegt. Es geht um das Konzept einer zeitgerechten Dogmatik, die die Anforderungen von Stabilitat und Flexibilitat in ihren Strukturen selbst zum Ausgleich bringt.